Vertragsbedingungen
Tanzschule Marcus Jöhri
1. Vertragsschluss/Rücktritt/Beendigung
Mit Unterzeichnung der Vereinbarungen kommt der Vertrag zwischen dem Mitglied/den Mitgliedern und der Tanzschule Marcus Jöhri zustande. Ein Rücktritt vom Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Kündigung und Fristen sind unter Ziffer 2. geregelt.
2. Leistungen der Tanzschule
Die Tanzschule Marcus Jöhri garantiert, die jeweils gebuchten Tanzkreise in mindestens 40 Wochen pro Jahr anzubieten und durchzuführen. In den jeweiligen Schulferien des Landes NRW herrschen Betriebsferien und es finden Tanzkreise/Unterrichte nicht statt. Ebenso finden an gesetzlichen Feiertagen Tanzkreise/Unterrichte nicht statt. Auf die Beitragszahlung hat dies keinen Einfluss. Die Mitglieder der Tanzkreise sind berechtigt, einmal wöchentlich an dem gebuchten Tanzkreis/den gebuchten Tanzkreisen teilzunehmen. Mitglieder der "Tanzschule Marcus Jöhri haben darüber hinaus freien Eintritt zu allen Samstag-Abend- Veranstaltungen.
3. Beitragszahlung / Verzug
Die Beitragszahlungen für die Tanzkreise sind jeweils monatlich zum 1. eines jeden Monats im Voraus fällig und werden per Lastschrift eingezogen. Die Beiträge für die "Tanzschule Marcus Jöhri VIP-Card-Mitgliedschaft" sind fällig spätestens zu Beginn der Mitgliedschaft im Voraus sowie zu Beginn der jeweiligen Verlängerungen, wenn nicht vorher fristgerecht gekündigt wurde.Die Beiträge beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und GEMA-Gebühren. Gerät das Mitglied mit der Begleichung von zwei aufeinander folgenden Beträgen in Verzug/werden an zwei aufeinander folgenden Terminen die Lastschriften nicht eingelöst, ist die Tanzschule Marcus Jöhri berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltungsfrist zu kündigen. In diesem Falle ist das Mitglied verpflichtet, die fälligen und rückständigen Beiträge in vollem Umfange, die der Kündigungserklärung folgenden Beiträge bis zum frühesten möglichen Beendigungstermin unter Beachtung der umseitigen Kündigungsfristen (2.Ziffer II) mit einem Abzug von 30 % für ersparte Aufwendungen zu zahlen. Dem Mitglied bleibt die Möglichkeit erhalten, den Nachweis zu führen, dass die ersparten Aufwendungen höher ausfallen.
4. Organisatorisches
Die Festlegung von Unterrichtsstunden, Zeiten der Tanzkreise, Inhalte der gebuchten Veranstaltungen sowie Auswahl der Tanzlehrer/innen obliegt alleine der Tanzschule Marcus Jöhri. Das Mitglied hat keinen Anspruch darauf, von einem bestimmten Tanzlehrer/einer bestimmten Tanzlehrerin unterrichtet zu werden. Die Tanzschule ist nicht verpflichtet, dem Mitglied einen Tanzpartner/eine Tanzpartnerin zur Verfügung zu stellen.
Kommt es zu einer außergewöhnlichen Situation, die es nicht zulässt Live Kurse durchzuführen, wie zb ein Lockdown, behält sich die Tanzschule Marcus Jöhri vor, die Kurse Online weiterzuführen, eine Rückerstattung des Kurses erfolgt nicht.
5. Haftung/Haftungsausschluss/Haftungsbeschränkung
Das Betreten der Räumlichkeiten der Tanzschule Marcus Jöhri, der Aufenthalt darin und das Tanzen dort erfolgen auf eigene Gefahr. Die Haftung der Tanzschule Marcus Jöhri für Personen- und/oder Sachschäden sowie für den Verlust von Sachen ist ausgeschlossen, soweit die Tanzschule Marcus Jöhri bzw. deren Mitarbeiter das schädigende Ereignis nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.Für mitgebrachte Garderobe des Mitgliedes wird keinerlei Haftung übernommen.
6. Hinweise zum Datenschutz.
Zu Verwaltungszwecken werden persönliche Daten der Mitglieder auf einer betriebsinternen EDV-Anlage gespeichert.
Die Daten werden streng nach der Vorschrift des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gesichert, nur für betriebsinterne Zwecke verwendet und keinem Dritten unbefugt zugänglich gemacht.
7. Schriftform
Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zur Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für Vereinbarungen über die Aufhebung der Schriftform.
8. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen oder der umseitig abgedruckten Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen oder der umseitig abgedruckten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen/unwirksam gewordenen Bestimmung soll diejenige wirksame Bestimmung treten, die dem von den Parteien gewollten am nächsten kommt.